Gesetzliche Krankenversicherung
Prinzipiell ist die Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Daher übernehmen die privaten wie auch gesetzlichen Krankenkassen entsprechende Leistungen. Benötigt wird also zuerst einmal nur eine Krankenversicherungskarte. Übrigens können auch Jugendliche ab dem Alter von 15 Jahren ohne die Einwilligung der Eltern eine Psychotherapie bei ihrer Krankenkasse beantragen.