Kräter vor grauem Hintergrund – als Symbol für Krankenkasse und Psychotherapie sowie Krankenversicherung

Krankenkasse &
Finanzierung

An dieser Stelle finden sich alle wichtigen Informationen für eine
erfolgreiche Zusammenarbeit mit der eigenen Krankenkasse
– und wie sich die gewünschte Therapie über diese abrechnen lässt.

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Prinzipiell ist die Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Daher übernehmen die privaten wie auch gesetzlichen Krankenkassen entsprechende Leistungen. Benötigt wird also zuerst einmal nur eine Krankenversicherungskarte. Übrigens können auch Jugendliche ab dem Alter von 15 Jahren ohne die Einwilligung der Eltern eine Psychotherapie bei ihrer Krankenkasse beantragen.

 

Behandlung von Flüchtlingen

 

Ich verfüge ich über eine Sonderermächtigung für die Behandlung von Flüchtlingen:

– die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben
– und Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten.

Die Behandlung muss innerhalb der ersten 15 Monate der hiesigen Aufenthaltsdauer begonnen werden, um abgerechnet werden zu können.

Der Antrag

 

Wer seine Psychotherapie nicht aus eigener Tasche bezahlen will oder kann, dem bleibt lediglich der Weg über die eigene Krankenkasse. Hier jedoch ist diese Form der Therapie eine „antragspflichtige Leistung“. Daher muss nach einer bestimmten Anzahl an Probesitzungen, auch „probatorische Sitzungen“ genannt, ein Antrag zur Bewilligung der Therapie gestellt werden. Entsprechende Formulare wie auch weitergehende Informationen sind dazu in meiner Praxis erhältlich und ich unterstütze sie bei der Antragstellung.

Psychoanalytiker mit Kind

Ihr sofortiger Therapiestart in meiner Praxis

 

Meine Praxis ist noch jung und verfügt daher noch nicht über eine Kassenzulassung. In diesem Fall ist es möglich nach bestimmten Vorrausetzungen über die sogenannte „Kostenerstattung“ eine Psychotherapeutische Behandlung über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen: Der Krankenkasse muss nachgewiesen werden, dass man keinen zeitnahen Therapiebeginn bei einem zugelassenen Psychotherapeuten in der Nähe gefunden hat. Das entsprechende Prozedere besteht aus den nachfolgenden drei Schritten:

1. Schritt

 

Setzen Sie sich mit fünf zugelassenen Psychotherapeuten in Verbindung, um dort nach einem freien Behandlungsplatz nachzufragen. Falls Sie dabei zeitnah einen Termin erhalten, sollten Sie diesen natürlich wahrnehmen. Und nun folgt das Wichtigste: Protokollieren Sie unbedingt Ihre Anrufe und Termine mit Datum, Namen und dem jeweils frühestmöglichen Behandlungstermin.

2. Schritt

 

Hierauf teilen Sie ihrer Kasse schriftlich mit, dass Sie kurzfristig keinen Therapieplatz bei einem zugelassenen Psychotherapeuten in Ihrer Nähe gefunden haben. Dem Schreiben legen Sie Ihre ausführlichen Protokolle bei. Zudem bitten Sie darum, dass man Ihnen in einer angemessenen Frist einen Psychotherapeuten benennt, bei dem Sie einen Termin erhalten.

3. Schritt

 

Nachdem die genannte Frist verstrichen ist, oder besser noch vorher, wenden Sie sich an mich. Nach Absprache erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung für Ihre Krankenkasse, die bestätigt, dass ich Ihnen kurzfristig einen freien Therapieplatz anbieten kann.

Bild mit Hand und Holzstübchen von der Krankenkasse

Privatversicherte

 

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden in der Regel vollständig, manchmal anteilig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Je nach vereinbartem Tarif, können jedoch die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, variieren. Sie können vorab bei Ihrer Versicherung erfragen und abklären, in welchem Umfang und mit welchem Anteil eine Kostenübernahme gewährleistet ist. Ich unterstütze Sie hierbei gerne bei Fragen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beihilfe

 

Sie können bei Ihrer Beihilfestelle die Rahmenbedingungen zur Kostenübernahme für eine Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie erfragen und sich hier beraten lassen. Die Beihilfe übernimmt in der Regel die Kosten für eine ambulante Behandlung. Frequenz und Stundenzahl können variieren. Als Honorargrundlage gelten die Kostensätze der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Sie wünschen einen Termin oder haben noch weitergehende Fragen?

 

Gerne helfe ich Ihnen und gebe Ihnen weitere Hinweise zum Thema Krankenkasse. Senden Sie mir dazu einfach eine E-Mail oder rufen Sie mich unter 040-31 79 56 85 an.